10 "Nos" for Freelancers - Wann man „nein“ antworten sollte – Teil 2
Der wakeuplater.com-Blog hat einen sehr interessanten Eintrag für Freelancer verfasst. Die 10 „Nos“ sollen einem dabei helfen, Situationen zu erkennen, in denen man besser mit „nein antwortet.
Hier die Fortsetzung von Teil 1 von letzter Woche:
6) I have a great idea. Do you want to...?
Nein. Was hier gemeint ist, ist das Angebot an einer Idee mitzuwirken. Wobei das Mitwirken nicht durch Lohn sondern durch die Partnerschaft ausgeglichen wird. Wenn man als Freelancer selbst den wichtigsten Beitrag zur Umsetzung dieser Idee liefert, ist das ein sehr hoher Preis, um sich in eine Idee einzukaufen. Natürlich hängt das auch von der Idee ab, doch in Verbindung mit zukünftigem Aufwand muss das als Lohn später erstmal wieder reinkommen.
7) Do you have an IM account?
Nein. Instant Messaging Programme mögen zwar sehr praktisch sein für den schnellen Austausch, wenn man als Freelancer dies jedoch unbedingt nutzen möchte, so sollte man mindestens 2 Accounts haben. Privat online zu sein, und dann mit geschäftlichen Dingen konfrontiert zu werden, ist meistens sehr unangenehm.
8) Can I just pay the whole amount when it's done?
Nein. Als Sicherheit ist eine Anzahlung einfach wichtig. So hat der Auftraggeber auch selbst schon einige der Kosten „gespürt“ und wird weniger wahrscheinlich ein Projekt aufgeben. Darüber hinaus ist eine Anzahlung natürlich angenehmer, was die eigene Finanzplanung betrifft. Eigene Ausgaben fallen dementsprechend ja auch verteilt an.
9) Is there any way you could get this done tonight or this weekend?
Nein. Hier führt Samuel die grundstäzliche Entscheidung weshalb man sich für ein Leben als Freiberufler entschieden hat, an. Zeigt man dem Auftraggeber einmal, dass man spät Abends oder am Wochenende noch arbeitet, so ist dies bei ihm als Arbeitszeit geprägt. Selbstverständlich, kann man in solchen Zeiten arbeiten. Diese jedoch auch offiziell dem Auftraggeber gegenüber im Voraus einzuplanen, macht den Alltag sehr stressig. Hier gilt natürlich auch: Ausnahmen bestätigen die Regel!
10) Can I be sure you won't use this work in anything else?
Nein. Dies ist ein Punkt der letztlich die Frage betriff, was verkaufe ich als Freelancer eigentlich? Was geht als Eigentum an den Auftraggeber über? Man sollte sich im Vertrag immer rechtlich absichern und schon vorher dem Kunden gegenüber klarstellen, welches geistige Eigentum an ihn übergeht und welches nicht. Samuel führt hier das Beispiel der Webdesigner an. Viele Kunden gehen hier von einem Recht am Code aus. Ein Webdesigner kann jedoch nicht jedes mal das Rad neu erfinden, so bleibt ihm garnichts anderes übrig, als auf seine schon programmierten Skripte zurückzugreifen.