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Kontakt

BDG Bund Deutscher Grafikdesigner e.V.
Drucken: Sabine Koch
Kontaktdaten:
BDG Bund Deutscher Grafikdesigner e.V.
Sabine Koch
10243 Berlin

Telefon: (nicht freigegeben)
Homepage: http://www.bdg-designer.de
Ansprechpartner:
Sabine Koch
Kurzprofil:
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Der BDG ist der erste deutsche Berufsverband im Bereich Grafik-Design. Er wurde 1919 als "Bund der Deutschen Gebrauchsgraphiker" gegründet.

Details

Der BDG ist der erste deutsche Berufsverband im Bereich Grafik-Design. Er wurde 1919 als »Bund der Deutschen Gebrauchsgraphiker« gegründet. Seit 1968 führt er den Namen BDG :Bund Deutscher Grafik-Designer e.V.
Zweck, Aufgaben, Ziele
Der BDG vertritt die Interessen aller Kommunikationsdesigner in den unterschiedlichen Formen der Berufsausübung. Auswahlkriterium für die Mitgliedschaft ist die berufliche Qualifikation. Zweck des Verbandes ist die Wahrung und Förderung der berufsständischen berufsfachlichen und berufswirtschaftlichen Belange seiner Mitglieder.

Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere:
• die Öffentlichkeit über Tätigkeitsbereiche und Leistungen der Kommunikationsdesigner und deren kulturelle und volkswirtschaftliche Bedeutung zu informieren;
• der Rechtsprechung geschulte und erfahrene Sachverständige zur Verfügung zu stellen;
• direkt oder über Dachorganisationen und politische Kontakte auf die Gesetzgebung einzuwirken;
• die Kommunikationsdesigner gegen den Missbrauch ihrer Leistungen und vor unlauterem Wettbewerb zu schützen;
• den beruflichen Nachwuchs zu fördern und auf die fachgerechte Ausbildung Einfluss zu nehmen;
• die Mitglieder in berufsfachlichen und berufswirtschaftlichen Fragen zu beraten und sie über die Entwicklung des Berufsstandes laufend zu informieren;
• den Informations- und Meinungsaustausch mit anderen Verbänden und Institutionen, insbesondere im Bereich der visuellen Kommunikation, zu pflegen;
• mit nationalen und internationalen Berufsverbänden zu kooperieren.

Der BDG Bund Deutscher Grafik-Designer e.V. hat seinen Sitz in Düsseldorf, die Bundesgeschäftsstelle ist in Berlin. Er gliedert sich in selbstständige regionale Gruppen, die jeweils die Belange des BDG in ihrem Gebiet vertreten.

Vernetzt ist der BDG durch korporative Mitgliedschaften im DT Deutscher Designertag, dem Rat für Formgebung und der ICOGRADA International Council of Graphic Design Associations sowie durch zahlreiche Kooperationen mit anderen Verbänden und Institutionen.
Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied kann jeder qualifizierte Gestalter auf dem Gebiet des Kommunikationsdesigns werden. Studentisches Mitglied kann jeder werden, der an einem staatlichen oder privaten Ausbildungsinstitut eingeschrieben ist und einen berufsqualifizierenden Abschluss auf dem Gebiet des Kommunikationsdesigns anstrebt.
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
Qualifikation ist ein zentraler Aspekt unserer berufsständischen Ausrichtung und daher auch Voraussetzung für die Mitgliedschaft. Als Nachweis dient in der Regel das Zeugnis eines berufsqualifizierenden Studienabschlusses (Diplom und vergleichbare) oder eine mit geeigneten Arbeitsproben belegbare mehrjährige Berufspraxis.
Ideelle Vorteile der BDG-Mitgliedschaft
BDG-Mitglieder mischen sich ein und verbessern ihre wirtschaftliche und politische Situation auch durch eine aktive Mitarbeit im Verband, im Deutschen Designertag und durch den Austausch und die kollegiale Hilfe untereinander. Die Stärke unseres Verbandes und der Erfolg unserer Arbeit wird bestimmt durch die Aktivität unserer Mitglieder und die ehrenamtliche Arbeit im Sinne unserer gemeinsamen Interessen.
Ein wesentlicher Vorteil für die Mitglieder ist die Zugehörigkeit zum internationalen Netzwerk der Kommunikationsdesigner durch unsere Mitgliedschaft in der ICOGRADA. Sie bietet weltweiten Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen.
Wirtschaftliche Vorteile der BDG-Mitgliedschaft
Kompetente Auskunft und Hilfestellung erhalten BDG-Mitglieder über unsere Geschäftsstelle – in berufs- und urheberrechtlichen Fragen nutzen Mitglieder die kostenlose Erstberatung der Anwaltskanzlei unseres Syndikus.
Für BDG-Mitglieder besteht die Möglichkeit, sich über den Gruppenversicherungsvertrag mit der DKV Deutsche Krankenversicherung AG zu versichern. Es winken Beitragsnachlässe von in der Regel fünf bis zehn Prozent. Auch bei Nachversicherungen werden BDG-Mitglieder ohne Wartezeit aufgenommen. Zudem besteht für BDG-Mitglieder eine Annahmegarantie. Selbst Familienangehörige können zu den selben Konditionen mitversichert werden. Infos unter http://www.kooperation.dkv.com/hvgv-5/index.phtml

Darüber hinaus profitieren BDG-Mitglieder von Vergünstigungen bei Seminaren, Veranstaltungen, Wettbewerben und Verlagsprodukten unserer Kooperationspartner: ausgewählte Seminare / Veranstaltungen von »f:mp Fachverband Medienproduktioner«, »Forum Typografie« und »Forum für Entwerfen«; Teilnahme an » Wolda «-Wettbewerben; Abos der Zeitschriften »form«, »PAGE«, »MacUp« und eye magazine«; Nachlass bei der Insertion in »DesignerProfile«.

Durch die Kooperation des BDG mit dem »ifk, Interessenverein freie Kulturberufe« haben BDG-Mitglieder die Möglichkeit, eine speziell auf die Bedürfnisse von Freiberuflern zugeschnittene Rechtschutzversicherung abzuschließen. Statt monatlich 10 € zahlen BDG-Mitglieder lediglich 6 € Versicherungsbeitrag. (Stand Juli 2007).